Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf das G9-System (Abitur nach 13 Jahren).

Schülerinnen und Schüler, die sich noch im G8-System befinden, nehmen bei Fragen zur Verweildauer bitte Kontakt zu den Oberstufenkoordinatoren auf.

Die gymnasiale Oberstufe (G9) gliedert sich in 

  1. Einführungsphase (Jahrgang 11) und
  2. Qualifikationsphase (Jahrgang 12 und 13). 

Die Verweildauer in der gymnasialen Oberstufe beträgt in der Einführungsphase ein Schuljahr und in der Qualifikationsphase zwei Schuljahre. Zur Wiederholung einer nicht bestandenen Abiturprüfung verlängert die Schule die Verweildauer um ein Schuljahr.

In die Qualifikationsphase kann nur aufgenommen werden, wer am Ende der Einführungsphase in die Qualifikationsphase versetzt worden ist. Die Versetzung in die Qualifikationsphase richtet sich nach §9 VO-GO.

Die Einführungsphase oder ein Schuljahrgang der Qualifikationsphase kann wiederholt werden.

Wer nicht in die Qualifikationsphase versetzt worden ist, kann die Einführungsphase einmal wiederholen.

Bei Versetzung in die Qualifikationsphase ist eine freiwillige Wiederholung der Einführungsphase nicht möglich; die nächste Rücktrittmöglichkeit ist nach dem 1. Schulhalbjahr der Qualifikationsphase.

Wer die Einführungsphase nicht wiederholt hat, kann nach dem 1., 2. oder 3. Schulhalbjahr zurücktreten.

Siehe dazu auch: